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   BFH, 05.08.1986 - VII R 167/82   

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BFH, 05.08.1986 - VII R 167/82 (https://dejure.org/1986,807)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1986 - VII R 167/82 (https://dejure.org/1986,807)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1986 - VII R 167/82 (https://dejure.org/1986,807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BGB § 158 Abs. 2; AO 1977 § 226; UStG 1973 § 18 Abs. 1 bis 4

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerrückstand - Verrechnungsvertrag - Umbuchung von Vorsteuerüberschüssen - Auflösende Bedingung - Festsetzung der Jahressteuerschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 398
  • BB 1986, 2326
  • BStBl II 1987, 8
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.03.1979 - III R 79/77

    Vermögensteuervorauszahlung - Erlöschen der Steuerschuld - Verjährungsfrist -

    Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VII R 167/82
    Die Abhängigkeit dieser im Streit befindlichen Verrechnungsverträge von einer solchen Bedingung ergibt sich daraus, daß Vorauszahlungsschulden (und Voranmeldungsguthaben) kraft Gesetzes auflösend bedingt sind durch die Festsetzung der Jahressteuerschuld (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1979 III R 79/77, BFHE 127, 550, BStBl II 1979, 461, 463, m. w. N.; vgl. hierzu Söhn, Steuerrechtliche Folgenbeseitigung durch Erstattung, S. 145, 147, m. w. N.; Kruse, Steuerrecht, I. Allgemeiner Teil, 3. Aufl., S. 128).
  • BFH, 21.03.1978 - VIII R 60/73

    Bei einer Abtretung, die mangels erforderlicher Anzeige nicht wirksam ist, kann

    Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VII R 167/82
    Gegen die Zulässigkeit eines Verrechnungsvertrages auch im Steuerrecht bestehen keine Bedenken, weil der Staat als Steuergläubiger nicht auf seinen Steueranspruch verzichtet und der Steuerpflichtige bis zur Tilgung der Schuld Steuerschuldner bleibt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. März 1978 VIII R 60/73, BFHE 125, 326, 329, 330, BStBl II 1978, 606, 607).
  • BFH, 02.03.1971 - VII R 74/68

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids - Zeitpunkt der letzten

    Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VII R 167/82
    Damit steht aber zweifelsfrei fest, daß im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, die für die hier zu beurteilende Rechtmäßigkeit des Abrechnungsbescheides betreffend Einkommensteuer 1976 maßgebend ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 2. März 1971 VII R 74/68, BFHE 102, 7, BStBl II 1971, 498), die Verrechnungsverträge ihre Wirksamkeit durch den Eintritt der jedem solchen Vertrag immanenten auflösenden Bedingung verloren haben.
  • BFH, 26.07.2005 - VII R 72/04

    Aufrechnungserklärung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung des FA

    d) Aus dem Senatsurteil vom 5. August 1986 VII R 167/82 (BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8) ergibt sich nichts anderes.

    Dies kann insbesondere in Betracht kommen, wenn es --wie in dem Senatsurteil in BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8-- an der Gegenseitigkeit fehlt oder die Finanzbehörde mangels Fälligkeit ihrer eigenen Forderung (noch) nicht aufrechnen kann (vgl. Klein/Rüsken, a.a.O., § 226 Rz. 75; Kögel in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 226 AO 1977 Rz. 105; Helsper in Koch/Scholtz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 226 Rz. 33, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Grundsätze des Steuerrechts stehen der Anerkennung eines Verrechnungsvertrages nicht entgegen, weil der Steuergläubiger nicht auf seinen Steueranspruch verzichtet und der Steuerpflichtige bis zur Tilgung der Steuerschuld Steuerschuldner bleibt (Senatsurteile vom 5. August 1986 VII R 167/82, BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8 und in BFH/NV 1986, 642, 643; BFH-Urteil in BFHE 125, 326, 329, 330, BStBl II 1978, 606).
  • BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98

    Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des

    Denn die Umsatzsteuer-Vorauszahlungsansprüche stehen kraft Gesetzes unter der auflösenden Bedingung, daß die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsetzungen durch die Festsetzung der Jahressteuerschuld bestätigt werden (vgl. Senatsurteil vom 5. August 1986 VII R 167/82, BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8, 9, m.w.N., und vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    die später erfolgte Umbuchung der Umsatzsteuerguthaben auf die rückständige Lohnsteuer sowie die Auszahlung des überschießenden Betrags an die GmbH schließe die Erfüllung des Haftungstatbestands durch den Kläger nicht aus, weil sie später wieder rückgängig gemacht worden sei, nachdem sich aufgrund der Umsatzsteuer-Jahresveranlagung 1985 das Nichtbestehen der Umsatzsteuerguthaben herausgestellt habe (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 5. August 1986 VII R 167/82, BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8, [BFH 05.08.1986 - VII R 167/82] wonach die Verrechnung unter der auflösenden Bedingung steht, daß das verrechnete Guthaben aus der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Festsetzung der Jahressteuerschuld bestätigt wird).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Erweist sich später die zur Aufrechnung gestellte erwartete Steuererstattung aufgrund der Steuerfestsetzung ganz oder teilweise als gegenstandslos, so wird die Aufrechnung des FA gegenüber dem Neugläubiger in demselben Umfang rückwirkend unwirksam (BFH-Urteil vom 5. August 1986 VII R 167/82, BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8).
  • BFH, 26.07.2005 - VII R 70/04

    Aufrechnung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung

    d) Aus dem Senatsurteil vom 5. August 1986 VII R 167/82 (BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8) ergibt sich nichts anderes.

    Dies kann insbesondere in Betracht kommen, wenn es --wie in dem Senatsurteil in BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8-- an der Gegenseitigkeit fehlt oder die Finanzbehörde mangels Fälligkeit ihrer eigenen Forderung (noch) nicht aufrechnen kann (vgl. Klein/Rüsken, a.a.O., § 226 Rz. 75; Kögel in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 226 AO 1977 Rz. 105; Helsper in Koch/Scholtz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 226 Rz. 33, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 17.03.2009 - VII R 38/08

    Abtretung von Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen: Rückforderung

    Dem Umstand, dass in der Umsatzsteuerjahreserklärung bzw. -festsetzung niedrigere Vorsteuerbeträge ausgewiesen sind als in den Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemacht worden waren, hat er insoweit keine Bedeutung beigemessen (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1995 VII R 144/92, BFHE 177, 8, BStBl II 1995, 862; vom 5. August 1986 VII R 167/82, BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8; vgl. auch BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1990 V B 137/89, BFH/NV 1991, 633).
  • BFH, 26.07.2005 - VII R 59/04

    Aufrechnung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung

    d) Aus dem Senatsurteil vom 5. August 1986 VII R 167/82 (BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8) ergibt sich nichts anderes.

    Dies kann insbesondere in Betracht kommen, wenn es --wie in dem Senatsurteil in BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8-- an der Gegenseitigkeit fehlt oder die Finanzbehörde mangels Fälligkeit ihrer eigenen Forderung (noch) nicht aufrechnen kann (vgl. Klein/Rüsken, a.a.O., § 226 Rz. 75; Kögel in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 226 AO 1977 Rz. 105; Helsper in Koch/Scholtz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 226 Rz. 33, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.04.2002 - VII R 108/00

    Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerüberschusses

    Diesen Entscheidungen liegt --wie der ständigen Rechtsprechung des Senats-- die Rechtsmeinung zugrunde, dass der einen Vorsteuerüberschuss ausweisende Vorauszahlungsbescheid als formeller Rechtsgrund für die Auszahlung des durch ihn festgesetzten Vorsteuerüberschusses grundsätzlich auch dann erhalten bleibt, wenn der Jahressteuerbescheid ergangen ist; es sei denn, die nachfolgende Jahressteuerveranlagung enthält die Feststellung, dass die Steuerfestsetzung für den betreffenden Voranmeldungszeitraum fehlerhaft war, weil z.B. ein bestimmter Vorgang betroffen ist oder wenn durch den Jahressteuerbescheid festgestellt wird, dass mangels Unternehmereigenschaft bzw. Vorsteuerberechtigung ein abtretbarer Vorsteuerüberschuss von vornherein nicht bestanden hat (vgl. Senatsurteil vom 5. August 1986 VII R 167/82, BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8, und BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1990 V B 137/89, BFH/NV 1991, 633).
  • BFH, 24.01.1995 - VII R 144/92

    Vorsteuerüberschuß - Erstattungsanspruch

    Allein in diesem Sinne sind auch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. August 1986 VII R 167/82 (BFHE 147, 398, BStBl II 1987, 8) zu verstehen, wonach die Aufrechnung oder Verrechnung von Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen insoweit unter einer auflösenden Bedingung steht, als das verrechnete Guthaben durch die Festsetzung der Jahressteuerschuld nicht bestätigt wird.
  • BFH, 30.03.2006 - V R 60/04

    Nachzahlungszinsen; Abtretung Erstattungsanspruch

  • FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99

    Verzinsung einer Investitionszulagenrückforderung bei Bestehen des

  • FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07

    Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für

  • BFH, 02.02.1995 - VII R 42/94

    Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerüberschusses

  • FG Hessen, 23.10.2003 - 6 K 843/03

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit

  • BFH, 07.11.1989 - VII R 34/87

    In der Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerquote im

  • FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 41/09

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides; Wiederaufleben einer

  • BFH, 21.06.1994 - VII R 68/93

    Anforderungen an den Bestand der Umsatzsteuerforderung des Finanzamts

  • FG Berlin, 01.09.2004 - 7 K 7523/01

    Umbuchungsmitteilung als wirksame Aufrechnungserklärung;

  • FG Köln, 14.01.1998 - 4 K 4468/96

    Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die keinen Kurswert i. S. v. §

  • FG Berlin, 30.08.2002 - 9 K 2456/00

    Inanspruchnahme des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH

  • FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 178/00

    Abschluss eines Verrechnungsvertrages ohne Einschaltung des steuerlichen Beraters

  • FG Düsseldorf, 29.11.1995 - 18 V 6345/95

    Voraussetzungen und Anforderungen an einen Rückerstattungsanspruch eines

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